Dermatologie & Allergologie
Dr. med. Constanze Ahrens

Telefon 0202/42 97 66 60
info@hautarzt-ahrens.de

Herzogstraße 42, 42103 Wuppertal

Öffnungszeiten:


Montag  8 - 14 Uhr
Dienstag12 - 18 Uhr
Mittwoch  8 - 14 Uhr
  Donnerstag  8 - 13 Uhr
Freitag  8 - 12 Uhr

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Praxis für Dermatologie & Allergologie
Dr. med. Constanze Ahrens



Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Praxis in Wuppertal (Elberfeld-Mitte). Zu unseren Leistungen gehört die Behandlung von Erkrankungen der Haut, Schleimhäute, Haare oder Nägel sowie von Geschlechts­krankheiten, Allergien und Arzneimittel­reaktionen.

Sollten Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren wollen, können Sie sich gern telefonisch oder persönlich an uns wenden.

Wir freuen uns auf Sie!
Dr. med. Constanze Ahrens und Team

Vorsorge


In der Regel werden die Kosten für die Hautkrebs­vorsorge von Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse alle 2 Jahre übernommen. Bei der Ganzkörper­untersuchung können wir Ihr persönliches Risikoprofil erkennen, Ihnen Tipps zum Sonnenschutz geben, auffällige Muttermale entdecken und die mögliche weitere Therapie planen.

Als zusätzliche Leistung können wir Ihnen die computergestützte Video­dokumentation Ihrer Muttermale anbieten.

Allergologie


Immer häufiger treten allergologische Erkrankungen wie Heuschnupfen, allergisches Asthma und Neurodermitis auf. Folgende Untersuchungen führen wir durch:

Diagnostik
Pricktestungen: Pollen, Tierhaare, Hausstaubmilben, Nahrungsmittel
Epicutan­testungen: Duftstoffe, Metalle, Friseurstoffe, Kunststoffe, Desinfektionsmittel etc.
Bestimmung von IgE und RAST (sogenannter Bluttest) z.B. bei Insekten­allergie

Therapie
Hyposensi­bilisierung mittels Injektionen (ab dem 6. Lebensjahr) und sublingual.

Operative Leistungen


Operative Entfernung von auffälligen Muttermalen, Hautkrebs und störenden Hautveränderungen (Stielwarzen, Alterswarzen, Milien)

Lasertherapie KTP, Erbium
Entfernung von Couperose und Pigmentflecken

Fruchtsäurepeeling / TCA-Peeling
zur Begleitbehandlung bei Akne sowie als Anti-Aging Anwendung

Faltenbehandlung
mittels Hyaluronsäure-Unterspritzung und Botulinumtoxin

Über Wirkung und Nebenwirkung und mögliche anfallende Kosten beraten wir Sie gern in einem separaten Gespräch.

Termin


Öffnungszeiten
Montag 8 - 14 Uhr, Dienstag 12 - 18 Uhr
Mittwoch 8 - 14 Uhr
Donnerstag 8 - 13 Uhr, Freitag 8 - 12 Uhr
sowie Videosprechstunde nach Vereinbarung

Kontakt
Telefon: 0202/42 97 66 60
Telefax: 0202/42 97 66 61
info@hautarzt-ahrens.de

Terminabsprache
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Bei ernsten Notfällen können Sie selbstverständlich unverzüglich in die Praxis kommen.

Rezeptwünsche
Sie können uns Ihre Rezeptwünsche auch per E-Mail, Fax oder Anrufbeantworter zukommen lassen.

Kontaktformular


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Anfahrt


Adresse
Neumarktstraße 43, 42103 Wuppertal
(Postkasten zugänglich, Aufgang hier ohne Fahrstuhl)

Herzogstraße 42, 42103 Wuppertal
(mit dem Fahrstuhl in den 2. Stock fahren, halbe Treppe abwärts gehen)

Bitte beachten Sie, dass unser Treppenhaus nicht behindertengerecht ist. Sollten Sie Rollstuhl­fahrer sein, informieren Sie uns vorab, wir haben dafür eine Lösung.

Parken
Im Parkhaus am Kasinogarten, Parkplatz am Teijin-Hochhaus (Mäuerchen)
Parkmöglichkeit Hotel Premier Inn, Neumarktstrasse 48-52 vis-a-vis

Schwebebahn
Von der Haltestelle Ohligsmühle fußläufig erreichbar

Gesundheitsnews


Deutschland bekommt die Zuckerkrankheit nicht in Griff

In Deutschland ist die Zahl der Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2 erneut gestiegen. Allein vom Jahr 2021 auf 2022 gab es einen Zuwachs um 95.450 auf 7,29 Millionen Betroffene. Insbesondere die ostdeutschen Bundesländer sind betroffen. Das geht aus aktuellen Daten des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg) hervor. Demnach ist bundesweit der Anteil der Betroffenen in den vergangenen zehn Jahren von 8,04 auf 8,65 Prozent gestiegen. „Deutschland scheint die Zuckerkrankheit nicht in den Griff zu bekommen. Der nationalen Diabetes-Strategie muss endlich mehr Bedeutung zukommen. Sie soll den Menschen helfen, durch einen gesunden Lebensstil diese Krankheit zu vermeiden oder zumindest ihre Auswirkungen zu lindern“, so Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer.

Ostdeutschland von Zuckerkrankheit stark betroffen Den bifg-Daten zufolge gibt es starke regionale Unterschiede in der Betroffenheit mit Diabetes mellitus Typ 2. Am weitesten unter dem Bundesdurchschnitt von 8,65 Prozent liegt Hamburg mit 6,1 Prozent. Dagegen kommt die Zuckerkrankheit in den ostdeutschen Bundesländern überdurchschnittlich oft vor. Am stärksten betroffen ist Sachsen-Anhalt. Hier wurde bei 13,4 Prozent der Bevölkerung Diabetes mellitus Typ 2 festgestellt. Der Wert liegt 55 Prozent über dem Bundesdurchschnitt.

Altersdiabetes schon bei jungen Menschen Bei den Altersgruppen weisen die Barmer-Daten vor allem für Ältere hohe und zugleich steigende Betroffenenraten aus. Bei den 70- bis 79-Jährigen gab es demnach in den Jahren von 2013 bis 2022 einen Zuwachs von 24,5 auf 25,9 Prozent. Bei den 80- bis 89-Jährigen veränderte sich die Rate in derselben Dekade von 27,1 auf 29,0 Prozent. Die größte Steigerungsrate innerhalb von zehn Jahren gab es aber in der Gruppe der 40- bis 49-Jährigen. Dort stieg der Anteil von 3,4 auf 3,9 Prozent. Das entspricht einem Anstieg von 14,8 Prozent.

Mehr Infos: www.bifg.de/Y925Gn

18.04.2024 DGA | Quelle: Barmer

UV-Schutz schon im Frühling beachten

UV-Schutz ist ein wichtiges Frühlingsthema – selbst wenn viele zum kalendarischen Frühlingsbeginn (20. März) noch gar nicht an Sonnenschutz denken. Doch schon jetzt kann die UV-Strahlung in Deutschland so intensiv sein, dass Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Darauf weist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hin.

„Die Frühlingssonne ist nicht zu unterschätzen. Das zeigen die aktuellen Daten des solaren UV-Messnetzes: Schon im März können UV-Index-Werte von 3, in Bayern und Baden-Württemberg auch von 4, erreicht werden. Das heißt: Sonnenschutzmaßnahmen sollten schon jetzt angewendet werden, vor allem bei Kindern und Jugendlichen“, sagt die Präsidentin des BfS, Inge Paulini. Kinder sind gegenüber UV-Strahlung empfindlicher als Erwachsene. UV-Strahlung kann Augen und Haut schädigen und ist die Hautpursache für Hautkrebs.

Der UV-Index ist ein international einheitliches Maß, das auf einer Skala von 1 bis 11+ anzeigt, wie intensiv die UV-Strahlung der Sonne am Erdboden ist. Bestimmten Werten sind Empfehlungen zum Sonnenschutz zugeordnet. Ab einem Wert von 3 bis 7 rät das BfS zu diesen Maßnahmen in folgender Reihenfolge:

• die Mittagsstunden im Schatten verbringen
• schützende Kleidung tragen
• Sonnenbrille und Kopfbedeckung nicht vergessen
• Sonnencreme verwenden

Aktuelle UV-Messwerte für Deutschland Über die aktuelle UV-Situation in Deutschland informiert das BfS unter https://www.bfs.de/uv-aktuell. Dort sind UV-Indexwerte für 41 Orte abrufbar, an denen das bundesweite UV-Messnetz von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang die erdbodennahe UV-Strahlung ermittelt. Das BfS betreibt das UV-Messnetz in Zusammenarbeit mit mehreren Institutionen. Es zählt mittlerweile im internationalen Vergleich zu den führenden Messnetzen dieser Art.

UV-Prognosen zu den erwarteten Höchstwerten verschickt das BfS ab April immer montags, mittwochs und freitags mit einem UV-Newsletter. Er enthält eine Drei-Tages-Vorhersage für zehn Prognosegebiete. Weitere Informationen über UV-Strahlung und wie man sich davor schützt bietet das BfS unter https://www.bfs.de/uv-schutz.

Bundesamt für Strahlenschutz Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS informiert die Bevölkerung und berät die Bundesregierung in allen Fragen des Strahlenschutzes. Die über 550 Beschäftigten bewerten Strahlenrisiken, überwachen die Umweltradioaktivität, unterstützen aktiv im radiologischen Notfallschutz und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, darunter im medizinischen und beruflichen Strahlenschutz. Ultraviolette Strahlung und strahlenrelevante Aspekte der Digitalisierung und Energiewende sind weitere Arbeitsfelder. Als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde betreibt das BfS Forschung und ist mit nationalen und internationalen Fachleuten vernetzt. Weitere Informationen unter www.bfs.de.

UV-Schutz-Bündnis Das Bundesamt für Strahlenschutz ist Partner im UV-Schutz-Bündnis. Das UV-Schutz-Bündnis ist eine Initiative von 30 auf nationaler und europäischer Ebene tätigen Institutionen mit Expertise auf dem Gebiet der solaren UV-Strahlung und der Hautkrebsprävention. Ziel des Bündnisses ist es, auf einen sinnvollen UV-Schutz mit den richtigen Maßnahmen und den passenden Strukturen in allen Lebenswelten hinzuwirken, um UV-bedingten Erkrankungen, insbesondere Krebserkrankungen, vorzubeugen.

Unterschätzter Risikofaktor

Ein erholsamer Schlaf ist für unser Wohlbefinden und unsere Gesundheit unerlässlich, denn dauerhafte Schlafstörungen begünstigen organische und psychische Erkrankungen. Das ist vielen bekannt. Dass Schlafstörungen aber auch ein deutlicher Risikofaktor für die Entwicklung einer Bluthochdruckerkrankung sind, sollte noch stärker im Bewusstsein der Menschen verankert sein. Wie immer gilt auch hier: Genau hinsehen und Blutdruck messen!

Bluthochdruck-Risikofaktor Schlafstörungen Schlafstörungen sind nicht nur belastend und senken das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit. Sie sind auch bekanntermaßen ein relevanter Risikofaktor für die Entwicklung einer Bluthochdruckerkrankung. Daher wurden Schlafstörungen nun als neuer Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen in die Hypertonie-Leitlinie der europäischen Gesellschaft für Bluthochdruck aufgenommen [1]. Menschen mit einem gestörten Schlaf haben Studien zufolge ein 1,5 bis 3-fach höheres Risiko für eine Bluthochdruckerkrankung [2,3]. „10% der Bevölkerung in Deutschland leidet unter Ein- und Durchschlafstörungen“, erklärt der Internist, Pneumologe, Kardiologe, Somnologe und Intensivmediziner Prof. Dr. med. Bernd Sanner, Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Medizinischen Klinik des Agaplesion Bethesda Krankenhauses Wuppertal und Sprecher der Sektion Hochdruckdiagnostik der Hochdruckliga. „Daher trifft das Risiko, einen Bluthochdruck zu entwickeln, auf eine nicht unerhebliche Anzahl von Menschen zu.“ Sichere Auskunft darüber, ob die Schlafstörungen eine organische Ursache haben, oder ob der Blutdruck bereits krankhaft erhöht ist, geben die ambulante 24-Stunden-Blutdruckmessung und die Schlafdiagnostik. „Deshalb ist die regelmäßige Blutdruckmessung, auch zu Hause, für alle ratsam, die mit Schlafstörungen zu kämpfen haben. Ist der Blutdruck erhöht, kann anschließend eine gesicherte Diagnose durch Ärztinnen und Ärzte erfolgen“, betont Prof. Sanner.

Blutdruckregulation im Schlaf Schlaf ist lebensnotwendig. Der Körper regeneriert sich im Schlaf, Wachstumshormone werden dazu ausgeschüttet, die Energiespeicher werden aufgefüllt, das Immunsystem bildet Abwehrstoffe und das Gehirn verarbeitet und speichert Informationen. Im Zuge dieser Aktivitäten sinken der Herzschlag und der Blutdruck in der Nacht. „Ein gestörter Schlaf verhindert diese wichtige Absenkung, das sogenannte Dipping. Liegt ein sogenanntes Non-Dipping vor, ist die Rate von zukünftigen Herz- und Kreislaufproblemen bereits erhöht. Auf Dauer kann auch ein Bluthochdruck am Tage entstehen“, erklärt Prof. Sanner den Zusammenhang.

Schlechte Schlafqualität ist durch viele Faktoren bedingt Faktoren, die den Schlaf negativ beeinflussen können, sind z. B.
• psychischer und emotionaler Stress
• Schnarchen
• Schlafapnoe (meist obstruktive Schlafapnoe OSA, Atemaussetzer)
• nächtliche periodische Beinbewegungen
• sogenannte „exogene“ Faktoren wie Lärm und zu hohe Umgebungstemperaturen oder Helligkeit während des Schlafes
• soziale Faktoren, wie z. B. selbst gewählter Schlafmangel.

Schnarchen und Schlafapnoe lassen den Blutdruck steigen und umgekehrt Bluthochdruck und schlafbezogene Atemstörungen bedingen sich gegenseitig. Die Hälfte aller Betroffenen mit einer Schlafapnoe leidet auch unter Bluthochdruck und umgekehrt sind 30 bis 40 Prozent aller Bluthochdruckerkrankten von einer Schlafapnoe betroffen [4,5]. Liegt eine therapieresistente Hypertonie vor, d. h. lässt sich der Bluthochdruck auch mit Medikamenten nicht einstellen, ist besonders häufig parallel eine Schlafapnoe vorhanden. Bei der häufigsten Form, der obstruktiven Schlafapnoe (OSA), erschlaffen die Halsmuskeln im Schlaf, Zunge und Gaumensegel entspannen sich, fallen nach hinten und blockieren die oberen Atemwege und damit die Sauerstoffversorgung. Die Atmung setzt dann wieder mit einem Schnarchen und einer damit verbundenen unbewussten Weckreaktion ein. „Bei der Schlafapnoe kommt es durch die ständigen Kollapse des weichen Gaumens beim Einatmen zu Atemaussetzern und dadurch zu einem Dauerstress während der Nacht. Aus Sicht des Kreislaufs ist das ein rein passiver Stress, genau in der Zeit, in der unser Kreislauf eigentlich die nächtliche Erholung benötigt. Dies führt anfangs nachts, aber im Verlauf auch tagsüber zu einer dauerhaften Erhöhung des Blutdrucks“, erläutert Hochdruckliga-Sektionsmitglied PD Dr. Jan Börgel, Internist, Kardiologe, Intensivmediziner und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin I des akademischen Lehrkrankenhauses St. Barbara-Klinik in Hamm [6].

Auch Insomnie und zu wenig Schlaf fördern Bluthochdruck Schlaflosigkeit (Insomnie) betrifft ungefähr sechs Prozent der Bevölkerung, Frauen stärker als Männer. Betroffene liegen dauerhaft mindestens dreimal pro Woche wach und finden keinen Schlaf. Der daraus resultierende Schlafmangel beeinträchtigt nicht nur das Wohlbefinden und führt zu Gereiztheit, Unkonzentriertheit und Gedächtnisproblemen, sondern erhöht das Risiko für einen Bluthochdruck deutlich. Wie eine Studie zeigte, hat eine Schlafdauer von unter fünf Stunden ein um 50 Prozent erhöhtes Hypertonierisiko zur Folge [7]. „Weniger als sieben Stunden Schlaf sollten es in der Regel für einen gesunden Blutdruck nicht sein, unabhängig davon, ob die kurze Schlafdauer durch Schlafstörungen bedingt ist, oder durch den Lebensstil selbst gewählt ist. Nur die wenigsten sind echte „Kurzschläfer“, die mit weniger Schlaf auskommen, ohne Schaden zu nehmen oder in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt zu sein“, rät Prof. Sanner.

Wie lässt sich der Schlaf verbessern? Besser Schlafen zu können, lässt sich in den allermeisten Fällen lernen, manchmal sind jedoch Hilfsmittel erforderlich [8].

Gegen Stress und andere emotionale Faktoren hilft eine konsequente Schlafhygiene mit zeitigem Zubettgehen, Entspannungsmaßnahmen (Atem-, Meditationsübungen, progressive Muskelentspannung, Yoga), der Vermeidung von Bildschirmaktivität und dem Unterlassen von Alkoholkonsum vor dem Einschlafen. Gute Effekte zeigen auch entsprechende Apps und professionell entwickelte Achtsamkeitsprogramme wie das Mindfulness-Based Stress Reduction Programm (MBSR).

Körperliche Ursachen müssen zunächst über Screening-Untersuchungen zu Hause oder im Schlaflabor ärztlich abgeklärt werden. Oft ist auch Übergewicht ein begünstigender Faktor für die Schlafapnoe. Aufgrund ihrer stammbetonten Fettverteilung im Körper neigen Männer stärker als Frauen dazu, eine Schlafapnoe zu entwickeln. Besonders in Rückenlage kommt es zu den gefährlichen Atemaussetzern. Eine Gewichtsabnahme und der Wechsel der Schlafposition schaffen häufig Abhilfe.

In schweren Fällen wird zur Behandlung eine CPAP (Continuous Positive Airway Pressure)-Maske eingesetzt. Die Nasenmaske wird während des Schlafs getragen und verhindert durch eine kontinuierliche Überdruck-Atmung den Kollaps des weichen Gaumens und damit die Atemaussetzer. Dadurch kommt der Kreislauf kommt zur Ruhe und die Blutdruckabsenkung wird wiederhergestellt.

Von Schlafmitteln raten die Experten übereinstimmend ab: „Schlafmittel sollten wegen Ihres Suchtpotenzials bei einer diagnostizieren Insomnie nur die allerletzte Wahl sein.“ „Wurden bei Patientinnen und Patienten alle körperlichen und seelischen Ursachen ausgeschlossen und sind z. B. schlafhygienische Maßnahmen oder auch verhaltenstherapeutische Therapien erfolglos, kann in seltenen Fällen ein medikamentöser Therapieversuch über eine kurze Zeit von maximal 3−4 Wochen erfolgen, um die Nebenwirkung einer Abhängigkeit zu vermeiden“, stellt Dr. Börgel klar.

Schlafmythen – was ist dran? Gesunder Schlaf vor Mitternacht: Der Schlaf vor Mitternacht ist nicht notwendigerweise gesünder, allerdings liegen bei vielen Menschen die als erholsamer empfundenen Tiefschlafphasen vor Mitternacht.

Abends kein Sport: Sport und körperliche Bewegung sind zur Senkung des Blutdrucks und für einen gesunden Schlaf sehr empfehlenswert, aber tatsächlich nicht unmittelbar vor dem Einschlafen. Dann ist der Körper noch zu angespannt und findet nicht in den notwendigen Ruhezustand.

Kein Alkohol: Selbst moderater Alkoholgenuss stört den Schlaf. Er erleichtert zwar oft das Einschlafen selbst, aber fördert zwischenzeitliches nächtliches Aufwachen.

Nicht nach 18 Uhr essen: Wer reichlich am Abend isst und das auch noch kohlenhydratreich, schläft tatsächlich schlechter. Empfehlenswert ist daher eiweißreiche und kohlenhydratarme Kost vor 20 Uhr.

Quellen:
[1] Mancia G, Kreutz R, Brunström M et al. 2023 ESH Guidelines for the management of arterial hypertension The Task Force for the management of arterial hypertension of the European Society of Hypertension: Endorsed by the International Society of Hypertension (ISH) and the European Renal Association (ERA). J Hypertens. 2023 Dec 1;41(12):1874-2071. (Table 2 auf S. 1888)
[2] Budhiraja R, Roth T, Hudgel D W, Budhiraja P, Drake C L. Prevalence and polysomnographic correlates of insomnia comorbid with medical disorders. Sleep. 2011;34(7):859–867.
[3] Taylor D J, Mallory L J, Lichstein K L, Durrence H H, Riedel B W, Bush A J. Comorbidity of chronic insomnia with medical problems. Sleep. 2007;30(2):213–218.
[4] Fletcher ED, DeBehnke RD, Lovoi MS et al. Undiagnosed sleep apnea in patients with essential hypertension. Ann Intern Med. 1985;103(2):190-195.
[5] Durán-Cantolla J, Aizpuru F, Martínez-Null C, Barbé-Illa F. Obstructive sleep apnea/hypopnea and systemic hypertension. Sleep Med Rev. 2009;13(5):323-331.
[6,8] Deutsche Deutsche Hochdruckliga e.V. DHL®│Deutsche Gesellschaft für Hypertonie und Prävention. DRUCKPUNKT 1-2024;14-22.
[7] Vgontzas AN, Liao D, Bixler EO, Chrousos GP, Vela-Bueno A. Insomnia with objective short sleep duration is associated with a high risk for hypertension. Sleep. 2009;32(4):491-497.

Bildunterschrift: Prof. Dr. med. Bernd Sanner, Internist, Pneumologe, Kardiologe, Somnologe; Sektionssprecher und Experte der Hochdruckliga; Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Medizinischen Klinik des Agaplesion Bethesda Krankenhauses Wuppertal

Gesund ernähren im Alltag

Nicht zu viel Zucker, nicht zu viel Salz, genügend Obst und Gemüse – eine gesunde Ernährung hat viele Facetten – und vor allem auch Empfehlungen. Was aber ist eine gesunde Ernährung? Und wie kann man sie in den Familien- und Arbeitsalltag integrieren? Zum Weltgesundheitstag am 7. April 2024 gibt die Stiftung Gesundheitswissen einen Überblick.

Vielen Menschen in Deutschland ist bewusst, dass eine gesunde Ernährung wichtig für die Gesundheit ist. Doch auch Experten sind sich nicht immer einig, wie genau eine gesunde Ernährung aussieht. Es gibt aber ein paar Empfehlungen, über die weitestgehend Einigung besteht. Worauf man achten sollte und wie sie sich in den Alltag integrieren lässt:

Gesunde Ernährung? Gerne! Aber was bedeutet das? Was gesund ist, hängt von den persönlichen Bedürfnissen und Lebensumständen ab. Konkrete Empfehlungen sind daher schwer möglich. Dennoch gibt es ein paar Grundregeln, die man beachten sollte, z. B.:

  1. Wer bunt und abwechslungsreich isst, nimmt die wichtigsten Nährstoffe auf. Viele verschiedene Gemüsesorten sehen nicht nur schön aus, sondern sind auch gesund.
  2. Kohlenhydrate sollten – wenn möglich – in Form von Vollkornprodukten gegessen werden.
  3. Für Fette gilt: lieber pflanzlich als tierisch, also lieber Rapsöl als Butter.
  4. Außerdem wichtig: auf die richtige Kalorienzufuhr pro Tag achten.
  • Frische Lebensmittel ohne künstliche Zusatzstoffe sollten verarbeiteten Lebensmitteln vorgezogen werden.
  • Weitere Empfehlungen zur gesunden Ernährung finden Sie hier: „Was ist gesunde Ernährung“.
Gesund essen im Job? Hier ein paar Tipps. In der Mittagspause schnell zum Imbiss um die Ecke? Die allgemeinen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) gelten auch im Berufsalltag. Für den Arbeitsalltag gibt es jedoch noch ein paar zusätzliche Tipps, unter anderem:

  1. Das Zauberwort heißt „Meal-Prepping“: Wer zu Hause vorkocht, entscheidet selbst, was reinkommt und wie gesund die Mahlzeit ist.
  2. Wichtig: bewusste Pausen machen und nicht nebenher essen.
  3. Leistungstiefs wirkt man mit Obst, Gemüse oder einer Handvoll Nüssen entgegen.
  4. Auch auf Arbeit gilt: ausreichend trinken!
  • Viele weitere Tipps dazu erhalten Sie hier: „Gesunde Ernährung im Arbeitsalltag“.
Gesund kochen für die Familie? So gelingt es. Wenig Zeit und jeder mag etwas anderes: Familienessen können nervenaufreibend sein. Doch Studien zeigen: Das regelmäßige gemeinsame Essen mit der Familie ist wichtig, denn Kinder werden durch ihre Eltern geprägt. So neigen Kinder, die oft allein essen, zum Beispiel eher zu Übergewicht. Und wie gelingt das gemeinsame Essen? Hier ein paar Beispiel-Tipps:

  1. Ein guter Wochenplan kann helfen, sich generell gesünder zu ernähren.
  2. Hilfreich sind Kompromisse: Die Lieblingsgerichte am besten abwechselnd einplanen.
  3. Tiefkühlgemüse spart Zeit: Wer zu Vorräten greifen kann, hat weniger Stress im Alltag.
  4. Wenn‘s wirklich mal schnell gehen muss: Viele Lieferdienste bieten gesunde Kochboxen an.
  • Noch mehr Tipps, wie gesundes Essen in den Familienalltag integriert werden kann, gibt es hier: Wie gelingt gesunde Ernährung in der Familie?
Ein guter Ratgeber für eine gesunde und vollwertige Ernährung sind auch die neusten Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung: https://www.dge.de/gesunde-ernaehrung/gut-essen-und-trinken/dge-empfehlungen/

Notdienst


Anschrift
Notdienstzeiten
Werth 6
42275 Wuppertal
Tel: 0202/55 60 11
vom 19.04. - 09:00 Uhr
bis 20.04. - 09:00 Uhr

Datenschutz­erklärung

I. Allgemeine Informationen


Kontaktdaten des Verantwortlichen
Dermatologie & Allergologie
Dr. med. Constanze Ahrens
Herzogstr. 42
42103 Wuppertal
Telefon: 0202/42 97 66 60
Fax: 0202/42 97 66 61
E-Mail: info@hautarzt-ahrens.de

II. Konkrete Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten


  1. Besuch der Webseite

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf einer auf der Internetpräsenz hinterlegten Datei werden Zugriffsdaten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Jeder Datensatz besteht aus:

      (1) der Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
      (2) dem Namen der Datei,
      (3) dem Datum und Uhrzeit der Anforderung,
      (4) der übertragenen Datenmenge,
      (5) dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
      (6) einer Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems und Webbrowsers,
      (7) der Client IP-Adresse.

      Die Client-IP-Adresse wird zum Zweck der Übermittlung der angeforderten Daten verwendet; sie wird nach Wegfall des technischen Erfordernisses durch Löschung des letzten Ziffernblocks (Ipv4) oder des letzten Oktetts (Ipv6) anonymisiert.

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    3. Rechtsgrundlage

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    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene kann der Verarbeitung widersprechen.

  2. Vertragsdurchführung

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Name, Anschrift(en), Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Telefon- oder Telefaxnummer, Client-IPAdresse im Zeitpunkt der Abgabe einer Vertragserklärung werden allein zum Zweck der Vertragsbegründung oder -durchführung erhoben, gespeichert und verarbeitet, was insbesondere die Abrechnung und die Abwicklung des Vertrags umfasst.

      Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa bei der Beauftragung eines Versandunternehmens oder der Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleistungsunternehmens.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

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III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Leitung: Dr. med. Constanze Ahrens


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Fax: 0202/42 97 66 61
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Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:
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